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Der Begleithund
Der Schutzhundprüfung bzw. IPO vorgelagert ist die Begleithundprüfung.
Unter einem Begleithund versteht man einen Hund, der mit bestandener Prüfung die
Voraussetzung für alle möglichen Hundesportarten und deren Wettbewerbe geschaffen hat.
Diese Prüfung besteht aus drei Teilen:
1. Sachkundenachweis
2. Unterordnung und Gehorsam
3. Verkehrsteil in der Öffentlichkeit
Vor Prüfungsbeginn findet eine Unbefangenheitsprobe bzw. Wesenstest statt. Jeder vorgeführte Hund muss identifizierbar sein, d.h. er muss entweder gechipt oder tätowiert
sein.